Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 2-24 S 66/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zimmergröße rund 1/3 kleiner als in Katalogbeschreibung
- reise-recht-wiki.de
Reisemangel bei Flächenabweichung des Hotelzimmers
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Flächenabweichung bei Zimmergröße / Leistungsänderung / Selbstabhilfe / Vorgerichtliche Anwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn das Zimmer statt 48 qm nur 32 qm gross ist ...
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Reisemangel wegen zu kleinem Hotelzimmer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Flächenabweichung im Hotelzimmer als Mangel?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 140/09
Kündigung des Reisevertrages / neuer Schwellenwert 35 %
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 24 S 66/11
Das Amtsgericht hat im Folgenden die Voraussetzungen der erweiterten Selbstabhilfe auf der Grundlage der hiesigen Kammerrechtsprechung (vgl. dazu Urteile der Kammer vom 17.12.2009, Az. 2-24 S 119/09 u. Az. 2-24 S 140/09 - RRa 2010, 27 ff.) zwar zutreffend dargestellt, jedoch liegt nach Auffassung der Kammer vorliegend aber gerade noch kein Fall der erweiterten Selbstabhilfe vor.Nach der weiterhin ständigen Rechtsprechung der Kammer (Urteil v. 31.08.2006, Az. 2-24 S 281/05, RRa 2007, 69 ff.; Urteil v. 07.12.2007, Az. 2-24 S 53/07, RRa 2008, 76 ff.; Urteil v. 17.12.2009, Az. 2-24 S 140/09; RRa 2010, 27, 29) liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651 f II BGB vor, wenn Reisemängel in dem Ausmaße vorliegen, dass eine Reisepreisminderung in Höhe von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
- OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05
Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 24 S 66/11
Dem Vortrag des Klägers lässt sich nicht entnehmen, dass seine Prozessbevollmächtigten mit einer (ausschließlich) vorgerichtlichen Tätigkeit beauftragt worden sind (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242 ff.), zumal der Kläger die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Beklagten zunächst selbst geführt hat. - LG Frankfurt/Main, 31.08.2006 - 24 S 281/05
Darlegungslast und Beweislast des Reiseveranstalters für eine unterbliebene …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 24 S 66/11
Nach der weiterhin ständigen Rechtsprechung der Kammer (Urteil v. 31.08.2006, Az. 2-24 S 281/05, RRa 2007, 69 ff.; Urteil v. 07.12.2007, Az. 2-24 S 53/07, RRa 2008, 76 ff.; Urteil v. 17.12.2009, Az. 2-24 S 140/09; RRa 2010, 27, 29) liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651 f II BGB vor, wenn Reisemängel in dem Ausmaße vorliegen, dass eine Reisepreisminderung in Höhe von mindestens 50% gerechtfertigt ist. - LG Frankfurt/Main, 07.12.2007 - 24 S 53/07
Reisevertragsrecht: Erheblichkeitsgrenze bei der Entschädigung für entgangene …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 24 S 66/11
Nach der weiterhin ständigen Rechtsprechung der Kammer (Urteil v. 31.08.2006, Az. 2-24 S 281/05, RRa 2007, 69 ff.; Urteil v. 07.12.2007, Az. 2-24 S 53/07, RRa 2008, 76 ff.; Urteil v. 17.12.2009, Az. 2-24 S 140/09; RRa 2010, 27, 29) liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651 f II BGB vor, wenn Reisemängel in dem Ausmaße vorliegen, dass eine Reisepreisminderung in Höhe von mindestens 50% gerechtfertigt ist. - LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 119/09
Selbstabhilfe / Hotelwechsel / Erhebliche Beeinträchtigung / Neuer Schwellenwert
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 24 S 66/11
Das Amtsgericht hat im Folgenden die Voraussetzungen der erweiterten Selbstabhilfe auf der Grundlage der hiesigen Kammerrechtsprechung (vgl. dazu Urteile der Kammer vom 17.12.2009, Az. 2-24 S 119/09 u. Az. 2-24 S 140/09 - RRa 2010, 27 ff.) zwar zutreffend dargestellt, jedoch liegt nach Auffassung der Kammer vorliegend aber gerade noch kein Fall der erweiterten Selbstabhilfe vor.
- LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 149/18
Wasserflugzeuge vor Strandvilla auf den Malediven
Für diese zusätzliche Voraussetzung spricht jedenfalls, dass die Selbstabhilfe in Gestalt einer anderweitig in Anspruch genommenen Unterbringung bei Annahme einer Kostenerstattungspflicht des Reiseveranstalters zu wirtschaftlich vergleichbaren Folgen führt, wie sie eine Kündigung nach § 651e I BGB auslöst (vgl. zur erweiterten Selbstabhilfe etwa LG Frankfurt, Urteil vom 1. Dezember 2011, 2-24 S 66/11; LG Duisburg, Urteil vom 20. Dezember 2007, 12 S 92/07).